Meine liebste Notfall-App

Ich möchte gerne ein wenig von Euch wissen. Zuerst bekommt ihr aber natürlich etwas von mir. Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen was ich so als Notarzt immer gerne bei mir habe.
Es geht um Apps. In einem früheren Post habe ich ja mal von den kleinen Helferlein geschrieben, die einem den Einsatz einfacher machen können. Ähnlich ist es mit Apps. Mein Smartphone habe ich eigentlich immer dabei und ich wäre ja doof, wenn ich das nicht nutzen würde.

Ein Kind, 7 Jahre, Autist, stürzt aus dem Fenster. 8m tiefer auf Steinboden aufgeschalgen, mehrfach frakturierte Arme, V.a. Unterschenkelfraktur links, Blut aus dem Ohr. Das Kind ist auf starken Schmerzreiz noch so leidlich erweckbar, weint dann vor Schmerz, dämmert aber rasch ein. Sättigung 92%, Rest o.p.B.
Hubschrauber ist bestellt, ca. 12 Minuten Anflugzeit.
Nächstes Krankenhaus bodengebunden in 15 Minuten, Traumazentrum ohne Neurochirurgie in 20 Minuten, Kindertraumazentrum mit Neurochirurgie in 55 Minuten.

Dieses Kind benötigt jetzt eine Narkose und daran führt auch kein Weg vorbei. Dafür benötigt es Medikamente. Aber wie viel?

medizinische apps die man als notarzt gebrauchen kannEs gibt das Kinder-Notfall-Lineal und andere Hilfsmittel. Es gibt auch andere Apps. Mich hat „Ana Paed“ (2,99€) überzeugt, denn es ist das einzige, bei dem ich Medikamente ergänzen kann (das kann das viel gelobte „Pedi Safe“ nämlich nicht).
So habe ich nicht nur Ketamin hinterlegt, sondern auch Ketamin S und diese jeweils in i.m., s.c. oder i.v.-Dosierung wahlweise zwecks Analgesie oder Narkose.
Ehrlich gesagt habe ich das mittlerweile auch im Kopf, aber in den Anfangsjahren war mir das immer eine Hilfe. Ich habe mir das grob im Kopf überschlagen wieviel ich wovon nehmen würde, habe nochmal bei „Ana Paed“ reingeschaut und dann meinen Plan mitgeteilt.
Mir ist die Diskussion um pro und contra lang und breit bekannt – ich habe dazu mal einen Vortrag auf einem Kongress ausgearbeitet. Es ist ganz einfach so – ich habe diese App für meine Arbeitsweise als am effektivsten kennengelernt. Auf dem Hubschrauber haben wir aber auch noch das Lineal. Meistens benötigen wir keins von beiden, aber es ist gut es dabei zu haben.

Außerdem nutze ich regelmäßig den IFAP-Index, gratis als Download im Appstore. Dort kann ich falls notwendig noch vor Ort recherchieren, ob ein Medikament aus der Hausmedikation des Patienten für mich Relevanz hat. Insbesondere die neuen, oralen Antikoagulantien haben teilweise abenteuerliche Namen die man als solche nicht unbedingt sofort erkennt.

Wenn ich auf der Anfahrt zu einem Patienten dieses „was macht man da nochmal genau“-Gefühl bekomme schaue ich gerne bei der – etwas überalteten aber kostenlosen und sehr übersichtlichen – Notmed.info-Seite rein. Großartige Arbeit des Kollegen dort drüben, leider von 2010 und teilweise nicht mehr komplett up to date. Aber egal, wenn lau, dann tau!
Ich habe mir den Link zum Glossar im Telefon „zum Homebildschirm“ hinzugefügt. Da findet man schnell mal was zur Pantherpilzvergiftung. Oder so.

Im Klinikalltag hat mir die „Bleeding Card“ (welche auch „zum Homebildschirm“ hinzugefügt werden kann) schon manches mal Orientierung gegeben.

Das sind die Apps die ich wirklich regelmäßig nutze und die mir im Notarzt-Alltag aber auch in der Klinik helfen.
Und weil man das ja heute immer dazu sagen muss: ich bekomme kein Geld dafür, das ist meine ehrliche Meinung.

Jetzt bin ich auf Eure Rückmeldung gespannt! Gibt es da draußen nutzvolle, vielleicht sogar kostenlose Tools und Apps die mir helfen können?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen im voraus,

der Narkosedoc!

Übernahmeverschulden, Organisationsverschulden, Knast.

Einsatz auf der Bundesautobahn, Meldung „Respiratorversagen“.

Nanu, wer benötigt auf der Autobahn ein Beatmungsgerät? War da was?
Ja, ein Patient sollte in eine Entwöhnungsklinik verlegt werden mit einem Beatmungsgerät. Das verlegende Krankenhaus war der Meinung es müsse kein Arzt mitkommen, der Pat. sei seit Tagen stabil mit dem Gerät. Die den Einsatz fahrenden Mitarbeiter des Rettungsdienst (1x RA, 1x RS) übernahmen den Patienten mit Protest, dieser wurde jedoch abgewiegelt. Also fuhren sie los, auf der Autobahn (nach 10 Minuten Transportzeit) kam es zu einer Komplikation und es wurde der Notarzt alarmiert. Icke. Problem gelöst, umgedreht (im nächsten Autobahnkreuz…) und ab nach Hause. Dort ein saftiges Protokoll ausgefüllt und mit freundlichen Grüßen abgeliefert. Das gab dann auch noch ein Gespräch mit dem ärztlichen Leiter unseres Rettungsdienstes und insgesamt wohl viel Schreibkram für andere.

Jeder arbeitet gerne selbständig. Das machen schon Kinder so die, sobald sie sprechen können alles mit „Kann alleine“ kommentieren. Als Berufsanfänger war ich sehr glücklich in der Anästhesie sehr früh, sehr viel alleine machen zu dürfen.
Dies geschah immer unter Aufsicht eines erfahreneren Arztes und niemals ohne das dieser erfahrenere Arzt nicht der Meinung gewesen wäre mir diese Aufgaben zuzutrauen.
Im Rahmen eines bis dahin sehr ruhigen Dienstes rief mich der Neurologe an. Er habe da einen Patienten, Blutung im Kopf, Verlegung zum Maximalversorger mit neurochirurgischer Interventionsmöglichkeit notwendig. Da diese Patienten theoretisch „einklemmen“ können (das Blut dehnt sich aus, drückt wichtige Hirnbestandteile zusammen und es kommt zu Atemaussetzern etc.) werden sie nach Absprache in unserem Haus auf dem Transport vom diensthabenden Anästhesisten begleitet. Das wäre dann ich.
Mein Oberarzt kam ins Haus, setzte sich für mich so lange auf die Intensivstation und ich fuhr also nach Essen. Ich brachte den Patienten noch wach und ansprechbar in die Großstadt, bei der Übergabe fiel auf, dass der Patient quasi zusehends müde wurde und dann auch rasch intubiert werden musste. Alles kein Problem, hätte ich mir auch zu dem Zeitpunkt alles zugetraut. Der Patient war bereits im Uniklinikum und damit sicher versorgt, es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Unterversorgung.
Der Haken an der Sache ist: ich hätte da gar nicht mitfahren dürfen! Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nicht die sgn. „Fachkunde Rettungsdienst“, die behördliche Erlaubnis als Notarzt fahren zu dürfen. Laut Rettungsdienstgesetz meines Bundeslandes sind sgn. „Sekundärtransporte“ (arztbegleitete Transporte von Krankenhaus zu Krankenhaus) zwingend notwendig von einem Notarzt zu begleiten. Nicht von irgendeinem Arzt sondern von einem Notarzt. Ob der begleitende Arzt jahrelange Berufserfahrung mitbringt ist egal, er muss den Notarztschien haben.
Wenn diesem Patienten irgendetwas passiert wäre, hätte ein Anwalt (und Patienten oder deren Angehörige flirten heutzutage gerne mit Anwälten) als erstes nach meiner Qualifikation geschaut. Dann hätte er gesehen, dass ich den Schein nicht habe, nicht in die Geräte eingewiesen bin, den Patienten quasi per definition nicht adäquat hätte versorgen können.
Auf gut deutsch: ich wäre dran gewesen! Und da als Mediziner ein Bein mit der Approbation im Knast steht hätte ich das andere gleich dazu stellen können.

Was mich daran so ärgert: mein Arbeitgeber hält bis heute an dieser Regelung fest. Ständig werden arztbegleitete Transporte von jungen Kollegen und Kolleginnen begleitet die rein rechtlich gesehen dort nichts zu suchen haben. Dass die das medinisch können steht außer Frage, aber darum geht es nicht. So kann man ohne etwas böses zu wollen sehr schnell sehr viel Ärger bekommen. Ein klassisches Organisationsverschulden („der Auftraggeber / das Krankenhaus bringt mich in diese Lage…“) aber ohne mein Wissen auch ein Übernahmeverschulden („ich übernehme eine Tätigkeit für die ich eigentlich nicht ausgebildet bin“). Es ist kompliziert.
Die Lösung wäre übrigens  gewesen den Notarzt (112) zu alarmieren und ihn den Sekundärtransport begleiten zu lassen. Wäre in dem Fall der medizinisch bzw. fachlich aufwendiger aber juristisch einwandfreie Weg gewesen.

Ich kann nur allen jungen Dienstärzten und Rettungsassistentenhelfernsanitätern dringend ans Herz legen sich solche Regelungen genau anzuschauen. Bauchschmerzen sind ein guter Anwalt. Man sollte darauf hören.
Fazit für mich:
Es ist wichtig zu wissen, was man kann, was man darf und was man nicht darf auch wenn man es kann. Und überhaupt.