Fernsehtipp

Ich bin ja kein Fan von diesen Fernsehtipps anderer Leute. Ehrlich gesagt kann ich ganz gut selber entscheiden, was ich gut finde und gucken will und fertig. Was am Freitag (also morgen) mittags um 12:30 Uhr auf 3SAT läuft dürfte aber den wenigsten präsent sein.
Daher hier mein Tipp zum selbergucken (vor/nach der Schicht?) oder selberprogrammieren. So und jetzt Tschempjensliehg gucken. Anpfiff is.

Schaltet mich ab!
Patientenverfügung im Ärztealltag
Film von Renate Werner
„Rosemarie Löw ist unheilbar lungenkrank und fällt mit akuter Atemnot ins Koma. Vom Notarzt gerettet wird sie in einem Krankenhaus sofort an eine Beatmungsmaschine gehängt. Gegen ihren Willen, wie sich später herausstellt. In ihrer Patientenverfügung hatte sie festgehalten, dass sie nicht an eine lebensverlängernde Maschine angeschlossen werden möchte. Aber die Verfügung wurde zu spät gefunden. Jetzt bettelt Rosemarie Löw täglich darum, dass die Ärzte ihren Willen erfüllen. Die Ärzte ringen um die richtige Entscheidung: menschlich, juristisch und moralisch. Am Ende soll ein im Krankenhaus einberufenes ethisches Konsil weiterhelfen. Seit 2009 ist der niedergeschriebene letzte Wille in der Patientenverfügung rechtsgültig. Ärzte müssen dem Patientenwillen folgen, sonst machen sie sich der Körperverletzung schuldig.
Die Dokumentation „Schaltet mich ab!“ begleitet die Ärzte im St. Marienhospital in Köln in dieser schwierigen Situation: Was im Gesetzestext einfach klingt, wird im Krankenhausalltag zu einem Dilemma.
(ARD/WDR)
Quelle: 3SAT
http://www.3sat.de/programm/?viewlong&d=20130920#1230

Nachtrag:
Wer es verpasst hat, hier hat jemand den Beitrag online gestellt: http://vimeo.com/47002600

12 Gedanken zu “Fernsehtipp

  1. nach dem text weiter unten, was die vorsorge in so einem fall betrifft, habe ich eine neue patientenverfügung verfasst.

    mein mann, dem ich die verfügung vorgelesen habe, hat einige male schlucken müssen. ich bin anscheinend zu deutlich geworden. genauso wie explizit drin steht, dass organe a & b nicht im ganzen, sondern nur verhackstückelt als gewebespende eingesetzt werden dürfen.

    aber immerhin hatte es den positiven nebeneffekt, dass unsere 7 jahre alte tochter genau wissen wollte, wofür denn der organspendeausweis ist und nach der erklärung hat sie dann ganz stolz ihren eigenen unterschrieben – den wir hoffentlich niemals irgendwo vorlegen müssen, aber zumindest wäre das dann kein punkt, wo wir eltern uns einig werden müssten. ich bin für eine spende, er dagegen.

    meinen mann kann ich weder überzeugen einen organspendeausweis auszufüllen, noch eine patientenverfügung zu verfassen. ersteres könnte ich ja noch gegen seinen willen entscheiden, aber letzteres?

      1. finde ich nicht „bedenklich“.

        im familiären umfeld waren und sind einige personen auf organspenden angewiesen, da sich die nierenerkrankung seit generationen durchschlägt. ich wurde damit von klein auf konfrontiert.

        für unsere kinder und mich wäre es im schlimmsten fall wohl einfacher zu verkraften, wenn ich gegen den willen meines mannes entscheide (da er nichts schriftliches hinterlassen wird) und damit einem anderen mann / vater / elternteil das leben gerettet werden kann. oder vielleicht sogar einem kind geholfen werden kann.

        mein mann weiß auch, dass ich gegen seinen willen entscheiden werde. ich könnte es auch nicht anders.

          1. „puuh“ im sinne von „verzwickte lage“?

            als ich ihn vor einigen tagen gebeten habe, dann doch bitte den ausweis entsprechend auszufüllen, dass er nicht keine organe spenden will (dann würde ich das ja auch akzeptieren), hat er diesen in den müll geworfen. kommentarlos.

            dazu habe ich nur gesagt, er wüsste ja, wie ich dann entscheiden würde.

    1. Hallo,
      als nächste Angehörige wirst du ggf. diese Entscheidung treffen müssen,
      wenn du keine Vorsorgevollmacht hast, wirst du per Gericht zum Betreuer bestellt. Diese Vollmacht ist Voraussetzung dafür, Entscheidungen treffen zu können. Dies betrifft in der Regel die Bereiche Gesundheitssorge ( darunter fiele zB die Entscheidung über eine Organentnahme, wenn es keine Patientenverfügung gibt), Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Kranken- und Rentenkasse. Eine Bankvollmacht sollte sicherheitshalber immer bei der jeweiligen Bank unterschrieben werden, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt. Im Formular des Bundesjustizministeriums ist die Bankvollmacht zwar mit drin, aber häufig werden diese Vollmachten von den Banken nicht anerkannt.
      Wichtiger als die Patientenverfügung ist meiner Ansicht nach aber die Vorsorgevollmacht, weil man damit erklärt, WER etwas für einen tun soll. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß eine Patientenverfügung es für die Angehörigen leichter macht, wenn Entscheidungen zu treffen sind. Meine Mama beispielsweise hatte eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung wollte sie nicht, weil ‚du machst das schon in meinem Sinn‘. Dumm nur, daß Kopf und Herz da nicht immer einer Meinung sind… Optimal wäre also beides. Vielleicht ist ja auch ein Argument für deinen Mann, daß er mit seiner Verfügung ja auch genau erklären kann, was er nicht will. Setzt allerdings voraus, daß man bereit ist, sich mit der eigenen möglichen Sterblichkeit auseinander zu setzen…

      Lieben Gruß!

  2. … Leider verpasst. Schön Timer eingestellt, wollte gestern gucken, aber war einen Tag zu früh dran mit der Aufnahme, war vom „Morgen“ nach dem 18. (Postingdatum) ausgegangen. (Das „Freitag“ hatte ich irgendwie überlesen) 😦
    Mag mir einer „das Grobe“ erzählen?

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